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Ethik-Kommissionen in der Medizin1 Einleitung Ein
Jahr ist es her, seitdem die ersten Versuche am Menschen mit dem Mittel gemacht
wurden. Im September 1909 erhielt Alt in Uchtspringe das Präparat. Zwei
Ärzte wandten es zunächst an sich selbst an, um die unschädliche
Wirkung darzutun. Es war eine heroische Tat, aber sie war geboten, denn sie
bewies, daß man das Mittel auch beim Menschen anwenden könne. Nun
erhielten Patienten der Klinik Alt, kräftige Idioten, das Mittel. Als man
so die wirksame Dosis festgestellt hatte, als man mit größter
Vorsicht und langsam vorwärtsschreitend erkundet hatte, wieviel und wie man
injizieren sollte, ging man daran, das Mittel an frisch Erkrankten zu
erproben... (Kirchhoff in: Toellner, 19).
Ein Bericht aus dem Jahre 1910; aus einer - so scheint
es - grauen medizinischen Vorzeit. Ein Bericht, der uns auf eine umfassende und
doch schon uralte Problematik aufmerksam machen möchte: Auf die Problematik
der Forschung am Menschen. Schon zu Hippokrates’ Zeiten verpflichteten
sich die Ärzte, nur nach bestem Wissen und Gewissen und nur im Wohle des
Patienten zu handeln, um ihn somit vor Schäden zu
bewahren.
Noch heute - durch die rasanten technischen Fortschritte
zusehends vorangetrieben - gehört die Forschung am Menschen zu einem der
schwierigsten Probleme der modernen Medizin. Ärzte befinden sich in einem
großen Gewissenskonflikt. Einerseits verpflichten sie sich alle nur
möglichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren, die zu der Genesung
eines Patienten führen können, anzuwenden. Andererseits jedoch
können bei neuen Verfahren, die zwar an Tieren erfolgreich angewandt
wurden, bei Menschen etwaige unerwartete Nebenwirkungen nie ganz ausgeschlossen
werden. Um die volle Tragweite eines solchen neuen Verfahrens abschätzen zu
können, wäre auch die Überprüfung der Methode oder des
Medikaments am menschlichen Lebewesen notwendig. Und somit befinden wir uns
schon mitten drinnen in dem Dilemma; einem Dilemma mit dem Arzt auf der
einen und dem Forscher auf der anderen Seite. Beide schließen sich
gegenseitig aus und schränken sich ein. Hier verbirgt sich aber ein
gewaltiger Widerspruch, denn ärztliches Handeln kann trotz allem nicht
ohne wissenschaftliches Handeln sein.
Der Arzt sieht sich also dem Wohl des Patienten
verpflichtet. Es wäre nur all zu unethisch von ihm, eine Therapie
oder ein Medikament zu verschreiben, dessen Sicherheit und Wirksamkeit nicht
vorher genau untersucht wurden. Er muß also den Patienten sowohl auf die
Art und dem damit verbundenen Risiko einer neuen Therapieform oder eines
Medikaments als auch auf die Häufigkeit möglicher Nebenwirkungen
aufmerksam machen. Dies kann er jedoch nur, wenn der Forscher, der sich einzig
und allein dem Entwicklungs- und Erkenntnisfortschritt verpflichtet sieht,
vorher ausreichend Informationen und Erfahrungen bezüglich des zu
erprobenden Produktes gesammelt hat. Die Wirksamkeit einer Therapie oder eines
Medikaments wissenschaftlich zu prüfen, ist aber wiederum ethisch nicht
immer vertretbar. Es kann dem Patienten Schaden zufügen, ihn zumindest aber
physisch gefährden.
Wer entscheidet also über die Zulässigkeit der
Forschung am Menschen und in weiterer Folge über alles, was heutzutage so
an Eingriffen in der modernen Medizin schon möglich ist oder zumindest
möglich zu sein scheint? Um die Verantwortung ethischen Handelns nicht nur
an den Arzt abzugeben, haben sich vor langer Zeit mehrere Menschen verschiedener
Professionen zusammengesetzt und eine Art Gremium gebildet; ein Gremium, aus dem
sich, wie wir in dem nächsten Kapitel sehen werden, später noch
Kommissionen entwickeln sollten.
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